Hauswirtschafts- und Betreuungsdienst für Senioren


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Mit Herz und Sorgfalt entlasten wir Senioren im Alltag. Wir betreuen, übernehmen Hausarbeit, sowie Gartenpflege und kümmern uns liebevoll um Ihre Bedürfnisse. 



Wir können direkt mit Ihrer Kranken- und Pflegekasse abrechnen!



 

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat. Dies gilt auch für Personen mit Pflegegrad 1. Der monatliche Betrag von 125 € ist dabei zweckgebunden einzusetzen. Das Geld soll verwendet werden, um die Angehörigen zu entlasten und um den Pflegebedürftigen dabei zu helfen, selbstständig zu bleiben.

Verhinderungspflege

Wenn die private Pflegeperson abwesend ist, aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Umständen kurzeitig nicht pflegen kann, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege für maximal sechs Wochen pro Jahr. Diese Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die zu pflegende Person mindestens Pflegegrad 2 besitzt. Der Anspruch auf Verhinderungspflege entsteht erst nach einer mindestens sechsmonatigen Pflege in der häuslichen Umgebung von der Pflegeperson. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.



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